Häufig gestellte Fragen
Rund um den Verein Altenhilfe Treysa e.V.
Wie lange besteht der Verein Altenhilfe Treysa e.V. bereits?
Der Verein Altenhilfe Treysa e.V. wurde 1979 gegründet und besteht seitdem ununterbrochen.
Ist der Verein gemeinnützig und anerkannt?
Ja, die Altenhilfe Treysa ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein. Außerdem sind wir auch anerkannter Anbieter von Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI und somit berechtigt, diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Wie finanziert der Verein seine Leistungen?
Wir finanzieren uns über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse – daher würden wir uns auch über Ihre Unterstützung freuen. Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Fragen zur Mitgliedschaft
Was bringt eine Mitgliedschaft bei der Altenhilfe Treysa?
Eine Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung für die Nutzung der von uns angebotenen Leistungen – nur Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI können auch ohne eine Vereinsmitgliedschaft in Anspruch genommen werden.
Als aktives Mitglied können Sie uns auch durch Mitarbeit nach Ihren Möglichkeiten unterstützen. Bei Interesse finden wir sicher eine passende Aufgabe für Sie.
Wie hoch ist der Beitrag für eine Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag liegt bei mindestens 35,00 € pro Jahr – gerne können Sie uns mit höheren Beiträgen nach Ihrem Ermessen noch besser helfen, damit wir unsere Leistungen weiter erbringen können.
Wie werde ich Mitglied?
Mitglied bei der Altenhilfe werden ist nicht schwer – alle nötigen Informationen finden Sie im Bereich "Mitgliedschaft". Bei weiteren Fragen sind wir gerne auch persönlich für Sie da.
Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI
Welche Entlastungsleistungen werden angeboten?
Die Entlastungsleistungen beziehen sich auf die Bereiche "Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen" und "Betreuungsleistungen" – mehr dazu erfahren Sie hier.
Flyer mit weiteren Informationen
Weiterhin finden Sie in unserem Flyer zu den Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen weitere Informationen:
Wir funktioniert die Abrechnung der Entlastungsleistungen?
Die Altenhilfe Treysa e.V. ist anerkannter Anbieter von Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI und ist daher berechtigt, diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.